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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wege (Wald, Feld) befahrbar?


andreas
27.03.2007, 13:57
Eigentlich wollte ich heute eine große Querfeldeinrunde aufm TrÜbPl drehen,
ging leider nicht, da scharf geschossen wurde (zum letzten Mal).

Also habe ich nur meine kleine Pflichtrunde gedreht und bin einen Teil
der Rückfahrt über Land getingelt. Dabei fielen mir immer wieder
sehr nette Wege auf, die in den Wald führten. Teilweise war die
Befahrung verboten oder durch Schranken verhindert, aber ein großer
Teil war unbeschildert und unbeschrankt. War alles im Land BRB im
Bereich zwischen Ziesar und dem BAB Dreieck Nuthetal.

Darf man dort nun fahren oder nicht. :confused:

Gruß
andreas

andreas
27.03.2007, 14:51
:confused:

http://jeep.cfasp.de/upload/381777.jpg

:confused:

kokopelli
27.03.2007, 14:55
Oh wie schön, stimmt doch oder ? Befahrbar mit dem entsprechenden Untersatz ... wie tief es ist, sieht man ja nicht. Und eine Straßenlaterne hat es offenbar auch, wenn ich richtig sehe. Für Wanderer werden diese im allgemeinen nicht im Wald postiert.

Liebe Grüße
Renée

andreas
27.03.2007, 15:00
Gut bemerkt, die Straße ist öffentlich, mitten in einem Ort, keine Baustelle oder ähnliches. :cool:

Mein :wub: - Dorf, 3/4 aller Straßen sind dort so. :wub:

Da wird das Brötchenholen wirklich zum Abenteuer. :p

Gruß
andreas

smokeybaer
27.03.2007, 17:39
Gut bemerkt, die Straße ist öffentlich, mitten in einem Ort, keine Baustelle oder ähnliches. :cool:

Mein :wub: - Dorf, 3/4 aller Straßen sind dort so. :wub:

Da wird das Brötchenholen wirklich zum Abenteuer. :p

Gruß
andreas

Und Ruhe hats da auch bestimmt noch ausser ein roter Nissan rauscht vorbei zum Brötchenholen :rolf: :rolf: :und wech:

Suzidriver
28.03.2007, 16:44
Wow... ihr habt ja Adleraugen.
Da musste ich schon zweimal hinschauen und dann auch noch mit dem Hinweis auf ne Laterne. Ich hätte die nicht gesehen.
Nun weiß ich wenigstens, daß meine Brille berechtigt ist. :cool: Danke für die Bestätigung.:)

bodo
29.03.2007, 12:03
Das habe ich mich Montag bei der "Night-Cache-Tour" auch gefragt.
Habe dann für mich entschieden: Wo kein Schild darauf hinweist,
dass man es nicht darf, von mir keine "neuen Wege" erstellt werden
und mein Fahrzeug durch Öl-, Kühlflüssigkeits- oder Treibstoffverlust
die Wege nicht verunreinigt...

... werde ich mich erstmal nicht davon abhalten lassen.... ;)

sgm
29.03.2007, 13:43
Zitat aus dem Verkehrsportal (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=46839):
Die Regelungen für das Befahren unbefestigter Wege finden sich länderspezifisch in den Wald- und/oder Naturschutzgesetzen.

Also da mal nachschauen, da findest du dann auch den Hinweis, ob du dort fahren darfst oder nicht!

bodo
29.03.2007, 14:17
Hmmm, sieht nicht gut aus....

Landesforstgesetz NRW:

§ 3 (Fn 33)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten sind Eingatterungen zulässig; bei Flächen von mehr als 10 ha Größe bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Für die Genehmigung, die Kennzeichnung der eingegatterten Flächen und die Beseitigung ungenehmigter Eingatterungen gelten die Vorschriften über das Sperren von Waldflächen (§ 4 Abs. 2 bis 5).

(3) Eingatterungen aus waldfremden Materialien sind mit dem Wegfall des Schutzzweckes von dem Waldbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt § 4 Absatz 5 entsprechend.


Jetzt stellt sich nur die Frage: Wie ist der Wald gekennzeichnet?
Ist jede Ansammlung von Bäumen gleich ein Wald???? :confused: :confused:

dummytest
29.03.2007, 14:25
Hmmm, sieht nicht gut aus....

Landesforstgesetz NRW:

§ 3 (Fn 33)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten sind Eingatterungen zulässig; bei Flächen von mehr als 10 ha Größe bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Für die Genehmigung, die Kennzeichnung der eingegatterten Flächen und die Beseitigung ungenehmigter Eingatterungen gelten die Vorschriften über das Sperren von Waldflächen (§ 4 Abs. 2 bis 5).

(3) Eingatterungen aus waldfremden Materialien sind mit dem Wegfall des Schutzzweckes von dem Waldbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt § 4 Absatz 5 entsprechend.


Jetzt stellt sich nur die Frage: Wie ist der Wald gekennzeichnet?
Ist jede Ansammlung von Bäumen gleich ein Wald???? :confused: :confused:

ich habe noch keinen Weg gesehen, auf dem Wald wuchs... :D
die Bäume standen immer neben dem Weg :und wech:

vertico
29.03.2007, 18:59
bezieht sich hier "fahren im Wald" nicht wirklich auf im Wald fahren, also
da, wo keine Wege sind?

So wuerde ich das jetzt zumindest interpretieren!?

Fidel
29.03.2007, 19:08
bezieht sich hier "fahren im Wald" nicht wirklich auf im Wald fahren, also
da, wo keine Wege sind?

So wuerde ich das jetzt zumindest interpretieren!?



Hallo Alex,

falsch interpretiert!!! Ich hatte letztes Jahr, vor dem OWL-Treffen, ein Gespräch mit dem Oberwaldschrat vom Forstamt PB. Klare Aussage: Das Befahren von Waldwegen ist und bleibt verboten.

andreas
29.03.2007, 19:18
Und was ist Wald? Wie und woran kann ich den erkennen? :confused:

Klar, Bäume! :ec_31: Aber die stehen auch so rum und sind kein Wald. :rolleyes:

Gruß
andreas

Fidel
29.03.2007, 19:32
Und was ist Wald? Wie und woran kann ich den erkennen? :confused:

Klar, Bäume! :ec_31: Aber die stehen auch so rum und sind kein Wald. :rolleyes:

Gruß
andreas


Das wird dir dann der nette Forstbeamte schon sagen;) . Ich bin davon überzeugt, dass du den Wald dann erkennen wirst.

vertico
29.03.2007, 19:37
Klare Aussage: Das Befahren von Waldwegen ist und bleibt verboten.

Huhu Ruediger,

aber das steht da so nicht drin .... denn das Wort Waldweg konnte ich im
Text dort oben nirgens entdecken. Ich reite jetzt auf der Definition rum ;)
Ich befahre ja nicht den Wald, sondern nur den Waldweg :SM124:

Ok.... jetzt kommt das Gegenargument ... "und wo liegt der Waldweg?" :bremse:

HIER (http://de.wikipedia.org/wiki/Wald) koennt ihr nachlesen was ein Wald ist...

vertico
29.03.2007, 19:39
Das Bundeswaldgesetz (was es nicht alles gibt!?)

§ 2 Wald

(1) 1Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. 2Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.

Fidel
29.03.2007, 19:54
Das Bundeswaldgesetz (was es nicht alles gibt!?)

§ 2 Wald

(1) 1Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. 2Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

(2) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.



Tja....da steht doch alles.

Suzidriver
29.03.2007, 19:57
Jetz is aber wieder gut, oder;)

Baum= Wald
Haus= Dorf/ Stadt


sonst noch fragen?????:D

Biker
29.03.2007, 19:59
Hallo Alex,

falsch interpretiert!!! Ich hatte letztes Jahr, vor dem OWL-Treffen, ein Gespräch mit dem Oberwaldschrat vom Forstamt PB.
Klare Aussage: Das Befahren von Waldwegen ist und bleibt verboten. :baum: f a l s c h :aballern:

Das war aber seine Ansicht (Auslegung), da es für "Wald" kein Zeichen in der StVO gibt.:SM028:
"Grundsätzlich dürfen alle Wege im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften befahren werden. Das gilt auch für Feld-, Wald- und andere Wege. Die einzige Einschränkung gibt es im Landschafts- und Naturschutzrecht. In Sachsen ist das Befahren der Wälder nur eigeschränkt möglich. Es ist also landesrechtlich geregelt. Die Zeichen, die Du gesehen hast, sind landesrechtliche Einschränkungen. Nach sächsischem Recht ist das Befahren so gekennzeichneter Waldwege mit Kraftfahrzeugen verboten.
Zur Unterstützung dieser Regelungen werden meist Schranken oder andere Hindernisse eingebaut. Sie allein sind jedoch (aus verkehrsrechtlicher Sicht) nicht als Sperreinrichtungen ausreichend, zumal diese kaum verkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Beispielsweise sind Poller weder Verkehrszeichen, noch Verkehrseinrichungen (sont würden sie ja in der StVO aufgeführt sein). Sie sind aus verkehrsrechtlicher Sicht Hindernisse.
Wie Du siehst, gibt es hier starke Einschränkungen. In Naturschutzgebieten haben Fahrzeuge nichts zu suchen, das ist aber Landesrecht. So gekennzeichnete Gebiete sind auch ohne Sperreinrichtungen tabu. Handelt es sich um kein Naturschutzgebiet, ist das Befahren zulässig. Dabei sollte man sich aber vorher über den Status des Gebietes informieren. Vieleicht ist es auch Privateigentum, auf welchem der Besitzer keinen Verkehr wünscht."
Dann muss das zumindest deutlich erkennbar (Lt Urteilen) sein.

Euer grüner Oberfuzzi muss schon bessere Argumente bringen ! :bremse:
Wald heißt also nicht - Fahrverbot- :juchu:
Die Paderborner Beamten sind nur so, weil sie beim Fliegen erwähnt werden. :box:
Gruss
Wolf

Fidel
29.03.2007, 20:13
?????????????????????????????? ????????????

Da scheint was dran zu sein. Bei der Bolero-Challange in und um Schwerin sind wir auch Waldwege gefahren. Solche Wege würde ich hier bei uns niemals befahren.

bodo
29.03.2007, 20:14
?????????????????????????????? ????????????

Da scheint was dran zu sein. Bei der Bolero-Challange in und um Schwerin sind wir auch Waldwege gefahren. Solche Wege würde ich hier bei uns niemals befahren.

Gleiches bei der Heide-Trophy.... :confused:

Biker
29.03.2007, 20:16
?????????????????????????????? ????????????

Da scheint was dran zu sein. Bei der Bolero-Challange in und um Schwerin sind wir auch Waldwege gefahren. Solche Wege würde ich hier bei uns niemals befahren.

Hey Rüdiger,
in den "neuen" Ländern sehen es die Behörden auch noch nicht so eng.
Wolf

Holger
29.03.2007, 21:15
Dort, wo ich in D (Kreis Herzogtum Lauenburg) gewohnt habe, gab es Wege durch kleine Forste/Wälder, die öffentliche "Straßen" waren und zwar nicht asphaltiert. Dort, wo es nicht erlaubt war, war entweder ein Querbalken oder ein Schild.

andreas
29.03.2007, 21:50
Das war ja der Ausgangspunkt meiner Frage. :o

In der Region ist an vielen Waldwegen das Befahren ausdrücklich
durch Schilder verboten, die restlichen Wege waren aber nicht so
gekennzeichnet. Für mich folgt daraus, dass ich sie hätte befahren
dürfen. :rolleyes:

Gruß
andreas

Holger
29.03.2007, 21:55
Bei uns waren das Verbindungswege zwischen zwei Dörfern.

Suzidriver
30.03.2007, 14:08
Klar darf man die befahren, würd ich auch sagen.
Für gesperrte Wege gibt es die Schilder und Balken, auch in Bayern;)
Darum nennt man doch Deutschland " Schilderwald" :rolf: :rolf: :rolf:
Da ist es doch mal wieder gut, wenn man darauf hingewiesen wird:rolleyes:

dummytest
30.03.2007, 14:42
ja, das ist alles nicht so einfach... :cool:

nehmen wir mal an:

- ich fahre diesen Feld-Weg.....
- der Förster / die Polizei / der Bauer hält mich unterwegs an und....

-- fängt an zu meckern (garantiert.. :D )
" so geht das doch nicht " " Sie dürfen keine Wälder befahren" "Sie fahren auf meinem Privatweg" " etc....."

was passiert in aller Regel

- der Förster ist sich selber nicht sicher, ob der Weg denn nun ein Weg oder ein Wald ist
- die Polizei blickt auch nicht durch was das denn nun für einen Weg ist
- der einzige der Bescheid weiss, ist der Bauer... :D , der kennt seine Grundstücke

--- der Förster wird uns mit strengstem Blick und "AUSNAHMSWEISE :1opa: " ohne Knöllchen laufenlassen (so ganz sicher ist er sich ja nicht, ausserdem dieser Papierkram)
--- die Polizei macht das genauso.... :D
--- der Bauer würde ja gerne ein Knöllchen verteilen, darf es aber nicht... :(

sollte das da oben alles nicht stimmen, dann kostet so was vielleicht ein Verw.Geld von 20€, das ist doch sogar billiger als das Camp4Fun :D :D
erwischt wird man ja praktisch auch immer nur beim rausfahren....

Suzidriver
30.03.2007, 17:53
ja aber dem Bauern gehört doch der Wald oder das Feld, nicht etwa die Anbindung. :confused: Gehört mir etwa auch die Straße zu meinem Grundstück? wenn ich das gewusst hätte, ich sollte sie mal sperren:D

Biker
30.03.2007, 22:08
Seit wann haben Förster ein Knöllchenrecht ?!
privatwege müssen kenntlich gemacht werden oder Hausverbot erteilt werden.
Sheriff: Weisungen sind Folge zu leisten.

Kein Verbot, keine Knolle !
Gruss
Wolf