andreas
25.10.2005, 12:54
Die Off-Road-Feunde Kurpfalz e.V. haben auch ein eigenes
Gelände, das hin und wieder für alle Geländewagen gegen
einen kleinen Obulus befahrbar ist:
Ordnung - Benutzung der sportlichen Anlagen
Anordnungen der Geschäftsleitung der Firma Klausing, Eisenberg und deren Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten.
Fahrordnung auf dem Gelände der Firma Klausing
Die StVO ist auf dem Gelände und den Zufahrtswegen einzuhalten.
(Z.B. Gurtpflicht, Geschwindigkeit, kein Alkohol)
Der Ladebetrieb hat immer Vorrang!
Keine Zufahrten oder Arbeitsmaschinen zuparken!
Keine gesiebten oder sortierten Materialien befahren!
Die Waage sowie Waschplatz nicht befahren oder benutzen, sowie keine Fahrzeugreinigung!
Fahrverbot bei Dunkelheit im Gelände!
Keine stehenden Beifahrer befördern!
Personen ohne Führerschein dürfen nur in Begleitung erwachsener Führerscheininhaber fahren!
Bei starker Staubentwicklung (im Sommer) ist der Fahrbetrieb einzuschränken oder einzustellen!
Spielende Kinder von Steilhängen und Fahrstrecken fernhalten!
Fahrzeuge ohne Zulassung benötigen eine Sportgeräte-Versicherung!
Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befinden
(kein Rost an sicherheitsrelevanten Teilen, Bremsen, überrollbügel, usw.)!
Jedes Mitglied muss jährlich, Fremdfahrer immer den ausgelegten, bzw. ausgehändigten Haftungsverzicht lesen und mit Unterschrift anerkennen.
Für jedes nicht angemeldete Fahrzeug wird vom jeweils zuständigen Vorstandsmitglied von allen Mitgliedern bzw. Fremdfahrern jährlich eine Kopie der Sportgeräte-Versicherung verlangt und einbehalten. Sollte eine solche Versicherung nicht vorliegen, muss eine Tagesversicherung, derzeit 10,00 €, abgeschlossen werden. Fremdfahrer und Probemitglieder des ORFK zahlen zusätzlich einen Unkostenbeitrag von 11,00 € pro Fahrtermin an den Verein.
www.kurpaelzer.de/
Gruß
andreas
Gelände, das hin und wieder für alle Geländewagen gegen
einen kleinen Obulus befahrbar ist:
Ordnung - Benutzung der sportlichen Anlagen
Anordnungen der Geschäftsleitung der Firma Klausing, Eisenberg und deren Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten.
Fahrordnung auf dem Gelände der Firma Klausing
Die StVO ist auf dem Gelände und den Zufahrtswegen einzuhalten.
(Z.B. Gurtpflicht, Geschwindigkeit, kein Alkohol)
Der Ladebetrieb hat immer Vorrang!
Keine Zufahrten oder Arbeitsmaschinen zuparken!
Keine gesiebten oder sortierten Materialien befahren!
Die Waage sowie Waschplatz nicht befahren oder benutzen, sowie keine Fahrzeugreinigung!
Fahrverbot bei Dunkelheit im Gelände!
Keine stehenden Beifahrer befördern!
Personen ohne Führerschein dürfen nur in Begleitung erwachsener Führerscheininhaber fahren!
Bei starker Staubentwicklung (im Sommer) ist der Fahrbetrieb einzuschränken oder einzustellen!
Spielende Kinder von Steilhängen und Fahrstrecken fernhalten!
Fahrzeuge ohne Zulassung benötigen eine Sportgeräte-Versicherung!
Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befinden
(kein Rost an sicherheitsrelevanten Teilen, Bremsen, überrollbügel, usw.)!
Jedes Mitglied muss jährlich, Fremdfahrer immer den ausgelegten, bzw. ausgehändigten Haftungsverzicht lesen und mit Unterschrift anerkennen.
Für jedes nicht angemeldete Fahrzeug wird vom jeweils zuständigen Vorstandsmitglied von allen Mitgliedern bzw. Fremdfahrern jährlich eine Kopie der Sportgeräte-Versicherung verlangt und einbehalten. Sollte eine solche Versicherung nicht vorliegen, muss eine Tagesversicherung, derzeit 10,00 €, abgeschlossen werden. Fremdfahrer und Probemitglieder des ORFK zahlen zusätzlich einen Unkostenbeitrag von 11,00 € pro Fahrtermin an den Verein.
www.kurpaelzer.de/
Gruß
andreas