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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Höher & Breiter in der Schweiz


userfehler
23.01.2009, 12:15
Vom Strassenverkehrsamt Zürich. Ich gehe mal davon aus, dass es in den anderen Kantonen identisch oder zumindest ähnlich ist :confused:

Fahrwerksänderungen (http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/technik.SubContainerList.SubCo ntainer5.ContentContainerList. 0003.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1 214993519570)

Nicht viel möglich ...
- Fahrwerk max. 2.5% des Radstandes oder max. 5cm
- Reifen max. 8% grösserer Abrollumfang

Zu Spurverbreiterungen (http://www.spurverbreiterungen.ch/)habe ich noch nichts verlässliches gefunden, scheint aber weniger ein Problem zu sein.

Grüsse,
Florian

P.S. Bei den anderen Strassenverkehrsämtern findet man nur Informationen zur Tieferlegung. Wer will denn so was??? :hammer:

corlone
23.01.2009, 18:08
Vom Strassenverkehrsamt Zürich. Ich gehe mal davon aus, dass es in den anderen Kantonen identisch oder zumindest ähnlich ist :confused:

Fahrwerksänderungen (http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/technik.SubContainerList.SubCo ntainer5.ContentContainerList. 0003.DownloadFile.pdf?CFC_cK=1 214993519570)

Nicht viel möglich ...
- Fahrwerk max. 2.5% des Radstandes oder max. 5cm
- Reifen max. 8% grösserer Abrollumfang

Zu Spurverbreiterungen (http://www.spurverbreiterungen.ch/)habe ich noch nichts verlässliches gefunden, scheint aber weniger ein Problem zu sein.

Grüsse,
Florian

P.S. Bei den anderen Strassenverkehrsämtern findet man nur Informationen zur Tieferlegung. Wer will denn so was??? :hammer:

Hallo Florian

Nur für den Fall dass du die Möglichkeit nicht kennst, Grundsätzlichkeit ist fast alles zugelassen sofern du die Änderungen auf dem Messstand abnehmen lässt.
Dies kostet dann aber ganz viel Kohle ;-) ( >1000) zudem muss das STVA berücksichtigt werden.
Da wird beispielsweise vorgeschrieben, dass Reifen weiter nicht über die Carosserie ragen dürfen.

Wenn ihr vom Hersteller ein Zertifikat erhält für eine Anpassung dann ist's auch ohne Abnahme möglich, der gibt diese aber nur auf offizielle Anpassungen <-- Das stimmt aber nicht immer ...

Ich lass mich gerne korrigieren, das sind nur meine persönliche Erfahrungen. :frechling

userfehler
23.01.2009, 18:36
Da haben mir bisher alle Werkstätten anderes erzählt. Was nicht vom Hersteller des Fahrzeug oder des Bauteils (z.B. Fahrwerk) offiziell für den Fahrzeugtyp freigegeben ist, wird nicht zugelassen.

Einzige Möglichkeit, ist eine Einzelprüfung in der Materialprüfungseinrichtung Biel. Dabei wird das Bauteil bis zur Zerstörung belastet. Das heisst man muss mindestens zwei Teile kaufen, die Prüfung bezahlen und hat damit immer noch keine Sicherheit, dass es zugelassen wird :rolleyes:

Lasse mich ebenfalls gerne korrigieren :hannes:

userfehler
23.01.2009, 19:21
Hier der Link zum Dynamic Test Center (http://www.dtc-ag.ch/typo3/), welches die Schweizer Art der Einzelabnahmen durchführt.

Leider auch zu Schweizer Preisen. Wenn die Kosten für die Prüfung einer Höherlegung im Bereich der Kosten für eine Tieferlegung (http://www.dtc-ag.ch/typo3/fileadmin/download/mu/MU_201_ex.pdf) sind dann ... :eek:

sgm
23.01.2009, 23:37
die Probleme versteh ich irgendwie nicht so ganz. Es gibt doch auch einige schweizer Zubehörländer - die bieten auch dasselbe Zeugs an, wie z.b. Taubenreuther in Deutschland.
Also Fahrwerke, Reifen usw. ...

Was haste denn eigentlich vor umzubauen?

userfehler
24.01.2009, 08:05
Nichts konkretes ...

Nach dem Ausflug nach Aldersbach spinne ich nur mal wieder mit Überlegungen zu einem Grand Cherokee ZJ Umbau und seit dem Hinweis auf die Chrysler Super-Rabatte an einem Wrangler Rubicon herum.

Dazu gehören dann auch Fahrwerk, Windenstossstange etc., denn wenn schon ein anderer Offroader als der Disco, dann muss er im Gelände richtig was reissen! Und da ist in der Schweiz eben deutlich weniger möglich: Für Granny und Wrangler gibt es z.B. ausschliesslich das OME Fahrwerk mit 2''.
Habe diesbezüglich auch schon mit Casty Offroad telefoniert, dem anerkannten Jeep-Umrüstungs-Experten in der Schweiz.

Der entscheidende Punkt ist dieser: Eine Höherlegung um mehr als der unter Ziffer 3.1 angegebenen Werte erfordert die Zustimmung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.


Für den winzigen Schweizer Markt macht sich kaum ein Zubehörhersteller die Mühe, seine Produkte testen zu lassen, zumal die Preise gesalzen sind!

Aber wie gesagt, nur Gedankenspiele ... zumindest bisher :hannes:

Grüsse,
Florian

P.S. Die Einschränkungen sind übrigens in meinen Augen ein starkes Argument für die Aufrüstung des Disco, denn dort sind die Fahrwerksmodifikationen ja innerhalb der Herstellerwerte. Man steuert sie elektronisch nur anders an :cool:
P.P.S. Sonst bleibt natürlich die Option, die wir ja schon mal angesprochen hatten: Offroader ohne Zulassung mit Hänger zum Gelände schaffen :rolleyes: