andreas
19.01.2006, 21:26
Da stört man nur das Wild ...
Gericht behandelte Off-Road-Tour
HASSFURT. „Da trinkst halt einen Kasten Bier weniger“, lachte Verteidiger Horst Soutschek seinen Mandanten an, für den er bei Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage zur Zahlung von 75 Euro an den Naturpark Haßberge erwirkt hatte.
von Jochen Bopp
Denn bei dem Strafverfahren gegen den 44 Jahre alten Mandanten war nur eine Ordnungswidrigkeit übrig geblieben (normalerweise mit 50 Euro geahndet), weil er im Naturpark Haßberge auf verbotenen Wegen mit einem Geländemotorrad gefahren war.
Diese „Geländehatz im Försterwald“ am 23. April 2005 zusammen mit zwei anderen Motorrad-Freaks war jäh unterbrochen worden. Ein Revierförster und ein Polizist als Privatmann, mit dem Brennholzmachen beschäftigt, hatten die Drei im Ostheimer Wald aufgehalten und zur Rede gestellt. Bei dem Disput soll der 44-Jährige, auf seinem Motorrad sitzend, nach hinten gelangt und sein Nummernschild so umgebogen haben, dass man Buchstaben und Zahlen nicht mehr erkennen konnte.
Der Polizist hatte sich aber vorher das Kennzeichen gemerkt. So saß der 44-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichtes wegen des Vergehens Kennzeichenmissbrauch, was ein teurer „Spaß“ werden kann.
Bei der ersten Verhandlung im Spätherbst des Jahres 2005 (der FT berichtete) waren einige Fragen offen geblieben, und die Verteidigung hatte weitere Beweisanträge gestellt, weshalb es eine Vertagung gab.
Bei der neuerlichen Hauptverhandlung kam es zu „unrunden“ Aussagen. Der 45-Jährige Revierförster schilderte, er habe alle drei Motorradfahrer schon ein Jahr zuvor auf den gleichen Motorrädern im Wald gesehen und auf ihr Vergehen angesprochen. Doch der Angeklagte konnte glaubhaft versichern, sein Motorrad damals noch gar nicht besessen, sondern ein anderes gefahren zu haben. Bei der Farbe des Krads waren sich die Zeugen auch nicht sicher.
Der Rechtsanwalt wollte beweisen, dass man, auf dem Motorrad sitzend, das Nummernschild gar nicht knicken kann, noch dazu nicht mit einer Hand. Ein Gutachter der Verteidigung kam zum schriftlichen Ergebnis, dass das besagte Nummernschild auch keine derartige Verformung aufweist.
Und schließlich war da noch die Sache mit dem Sturzhelm, den der Angeklagte getragen haben soll. Er, der Redeführer des Trios, soll nämlich laut Revierförster und Polizist das Visier hochgeklappt haben. Doch der Helm, fein säuberlich verpackt in den Gerichtssaal mitgebracht, hat gar kein Visier.
Da der Bruder des Angeklagten, einer aus dem Trio (der Dritte soll ein „Fremder“ gewesen sein), keine Angaben zur Sache machte (als Verwandter darf er das), machte Richter Roland Wiltschka dem „Spuk“ ein Ende. „Einer hat das Nummernschild hoch gebogen, um es unkenntlich zu machen“, sagte er, „denn die Beamten haben ja keine Veranlassung, die Unwahrheit zu behaupten.“
Aber wer? Das war nicht herauszufinden. „Es ist nicht auszuschließen, dass ein anderer auf dem Motorrad saß“, stellte Wiltschka fest. Folglich blieb für den Angeklagten nur die Ordnungswidrigkeit, im Naturpark gefahren zu sein. „Es wäre sinnvoll“, mahnte der Richter, „den Wald zu meiden. Da verschreckt man nur das Wild und ärgert die Förster und Jäger.“
Quelle (http://www.fraenkischer-tag.de/nachrichten/index.php?MappeCID=v20x8cwd_9g iua3pq04sd&Hierarchie=nt08ak*52w1wq~i17vx *$&Seite=Lokales&SeiteSub=Hassberge)
*kopfschüttel*
Gruß
amdreas
Gericht behandelte Off-Road-Tour
HASSFURT. „Da trinkst halt einen Kasten Bier weniger“, lachte Verteidiger Horst Soutschek seinen Mandanten an, für den er bei Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage zur Zahlung von 75 Euro an den Naturpark Haßberge erwirkt hatte.
von Jochen Bopp
Denn bei dem Strafverfahren gegen den 44 Jahre alten Mandanten war nur eine Ordnungswidrigkeit übrig geblieben (normalerweise mit 50 Euro geahndet), weil er im Naturpark Haßberge auf verbotenen Wegen mit einem Geländemotorrad gefahren war.
Diese „Geländehatz im Försterwald“ am 23. April 2005 zusammen mit zwei anderen Motorrad-Freaks war jäh unterbrochen worden. Ein Revierförster und ein Polizist als Privatmann, mit dem Brennholzmachen beschäftigt, hatten die Drei im Ostheimer Wald aufgehalten und zur Rede gestellt. Bei dem Disput soll der 44-Jährige, auf seinem Motorrad sitzend, nach hinten gelangt und sein Nummernschild so umgebogen haben, dass man Buchstaben und Zahlen nicht mehr erkennen konnte.
Der Polizist hatte sich aber vorher das Kennzeichen gemerkt. So saß der 44-Jährige auf der Anklagebank des Amtsgerichtes wegen des Vergehens Kennzeichenmissbrauch, was ein teurer „Spaß“ werden kann.
Bei der ersten Verhandlung im Spätherbst des Jahres 2005 (der FT berichtete) waren einige Fragen offen geblieben, und die Verteidigung hatte weitere Beweisanträge gestellt, weshalb es eine Vertagung gab.
Bei der neuerlichen Hauptverhandlung kam es zu „unrunden“ Aussagen. Der 45-Jährige Revierförster schilderte, er habe alle drei Motorradfahrer schon ein Jahr zuvor auf den gleichen Motorrädern im Wald gesehen und auf ihr Vergehen angesprochen. Doch der Angeklagte konnte glaubhaft versichern, sein Motorrad damals noch gar nicht besessen, sondern ein anderes gefahren zu haben. Bei der Farbe des Krads waren sich die Zeugen auch nicht sicher.
Der Rechtsanwalt wollte beweisen, dass man, auf dem Motorrad sitzend, das Nummernschild gar nicht knicken kann, noch dazu nicht mit einer Hand. Ein Gutachter der Verteidigung kam zum schriftlichen Ergebnis, dass das besagte Nummernschild auch keine derartige Verformung aufweist.
Und schließlich war da noch die Sache mit dem Sturzhelm, den der Angeklagte getragen haben soll. Er, der Redeführer des Trios, soll nämlich laut Revierförster und Polizist das Visier hochgeklappt haben. Doch der Helm, fein säuberlich verpackt in den Gerichtssaal mitgebracht, hat gar kein Visier.
Da der Bruder des Angeklagten, einer aus dem Trio (der Dritte soll ein „Fremder“ gewesen sein), keine Angaben zur Sache machte (als Verwandter darf er das), machte Richter Roland Wiltschka dem „Spuk“ ein Ende. „Einer hat das Nummernschild hoch gebogen, um es unkenntlich zu machen“, sagte er, „denn die Beamten haben ja keine Veranlassung, die Unwahrheit zu behaupten.“
Aber wer? Das war nicht herauszufinden. „Es ist nicht auszuschließen, dass ein anderer auf dem Motorrad saß“, stellte Wiltschka fest. Folglich blieb für den Angeklagten nur die Ordnungswidrigkeit, im Naturpark gefahren zu sein. „Es wäre sinnvoll“, mahnte der Richter, „den Wald zu meiden. Da verschreckt man nur das Wild und ärgert die Förster und Jäger.“
Quelle (http://www.fraenkischer-tag.de/nachrichten/index.php?MappeCID=v20x8cwd_9g iua3pq04sd&Hierarchie=nt08ak*52w1wq~i17vx *$&Seite=Lokales&SeiteSub=Hassberge)
*kopfschüttel*
Gruß
amdreas